Am 28. Juni gab das Krankenversicherungsamt der Provinz Hebei eine Bekanntmachung zur Durchführung eines Pilotprojekts zur Einbeziehung einiger medizinischer Serviceleistungen und medizinischer Verbrauchsmaterialien in den Leistungsumfang der Krankenversicherung auf Provinzebene heraus und beschloss, ein Pilotprojekt zur Einbeziehung einiger medizinischer Serviceleistungen und medizinischer Verbrauchsmaterialien in den Leistungsumfang der Krankenversicherung auf Provinzebene durchzuführen.
Gemäß dem Inhalt der Bekanntmachung sind die medizinischen Kosten, die den Versicherten auf Provinzebene in den dafür vorgesehenen medizinischen Einrichtungen auf Provinzebene entstehen, sowie die sporadischen Erstattungskosten der Versicherten auf Provinzebene im Pilotumfang enthalten.
Die Bekanntmachung weist darauf hin, dass neue Zahlungspositionen und Verbrauchsmaterialien hinzugefügt wurden. 50 medizinische Servicepositionen und 242 medizinische Verbrauchsmaterialien sind im Zahlungsumfang der Krankenversicherung enthalten und werden gemäß Kategorie B verwaltet. Für medizinische Servicepositionen mit begrenztem Preis gilt der begrenzte Preis als Zahlungsstandard der Krankenversicherung. Für medizinische Verbrauchsmaterialien mit begrenztem Preis gilt der begrenzte Preis als Zahlungsstandard der Krankenversicherung.
Die Selbstzahlerregelung für Diagnose- und Behandlungsprojekte sowie Verbrauchsmaterialien der Krankenversicherung muss auf Provinzebene standardisiert werden. Basierend auf der Umsetzung der Richtlinien und Preisobergrenzen des Katalogs für Diagnose- und Behandlungsartikel und medizinische Serviceeinrichtungen der Grundkrankenversicherung in der Provinz Hebei und des Katalogs für die Verwaltung separat berechneter Einwegartikel in der Provinz Hebei (Version 2021) ist für Diagnose- und Behandlungsartikel und Verbrauchsmaterialien der „Klasse A“ kein Anteil der individuellen Selbstzahler im Voraus festgelegt, sondern wird gemäß den Vorschriften aus dem Poolfonds der Grundkrankenversicherung bezahlt. Für Diagnose- und Behandlungsartikel und Verbrauchsmaterialien der „Klasse B“ muss der Versicherte zunächst 10 % selbst zahlen. Diejenigen, die den Zuschuss für den öffentlichen Dienst (oder einen 10-%-Zuschlag) erhalten, müssen teilweise nicht selbst zahlen. Diagnose- und Behandlungsartikel und Verbrauchsmaterialien der „Klasse C“ oder „selbstfinanzierte“ Diagnose- und Behandlungsartikel und Verbrauchsmaterialien müssen vom Versicherten getragen werden.
In der Bekanntmachung wird außerdem betont, dass das Krankenversicherungsamt der Provinz die Überwachung und Kontrolle medizinischer Serviceartikel und medizinischen Verbrauchsmaterialien verstärken wird. Außerdem wird es rechtzeitig die Hauptleiter der betreffenden medizinischen Einrichtungen befragen und bei Bedarf die gesamte Provinz über den hohen Anteil der Patienten informieren, die auf eigene Kosten behandelt werden, sowie über die übermäßige Verwendung selbstfinanzierter Verbrauchsmaterialien durch medizinische Einrichtungen und die unangemessene Verwendung selbstfinanzierter Artikel.
Bisher war die Verwaltung hochwertiger Verbrauchsmaterialien in den meisten Teilen des Landes hauptsächlich auf Diagnose- und Behandlungsserviceprojekte für die Krankenversicherungszahlungen angewiesen, und nur wenige Regionen entwickelten separate Krankenversicherungszugangsverzeichnisse je nach Art der Verbrauchsmaterialien. Im Jahr 2020 erließ das Nationale Krankenversicherungsbüro die vorläufigen Maßnahmen zur Verwaltung medizinischer Verbrauchsmaterialien für die Grundversorgung (Entwurf zur Kommentierung) und schlug die Einführung eines Katalogzugriffsmanagements für Verbrauchsmaterialien vor.
Im November letzten Jahres veröffentlichte das Nationale Krankenversicherungsbüro die vorläufigen Maßnahmen zur Zahlungsverwaltung für medizinische Verbrauchsmaterialien für die Grundversorgung der Krankenversicherung (Entwurf zur Kommentierung), überarbeitete die oben genannten Dokumente auf Grundlage einer umfassenden Einholung von Meinungen aller Parteien und untersuchte und entwarf die Spezifikation für die Benennung des „allgemeinen Krankenversicherungsnamens“ für medizinische Verbrauchsmaterialien für die Krankenversicherung (Entwurf zur Kommentierung).
Beitragszeit: 04.07.2022